Aktenzeichen 5 StR 28/12

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RCNYKKGLFPSQJL9AE4

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 14.03.2012

Strafverfahren wegen besonders schwerer Vergewaltigung: Tatrichterliche Beweiswürdigung der Angaben der einzigen Belastungszeugin bei möglicherweise vorliegendem Falschbelastungsmotiv

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