Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 15.06.2015
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) durch Mitwirkung des abgelehnten Richters an zivilgerichtlicher Entscheidung über Befangenheitsantrag
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