Aktenzeichen RO 13 S 23.30135

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RCN:
RCNYJEPHFGNPDKNB6W

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VG Regensburg: Entscheidung vom 10.02.2023

Anforderungen an die Offensichtlichkeit im Sinne von § 30 Abs. 1 AsylG im Hinblick auf den subsidiären Schutzstatus, ernstliche Zweifel an der Vereinbarkeit von § 30 Abs. 3 Nr. 7 AsylG mit der RL 2013/32/EU

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