Bundesverfassungsgericht: Ablehnung einstweilige Anordnung vom 19.11.2021
Erfolgloser Eilantrag auf Aussetzung der §§ 7e Abs 2 Nr 2, 7g AtG bis zur Entscheidung über anhängige Verfahren - mangelnde Darlegung einer Verletzung in eigenen Rechten (§ 90 Abs 1 BVerfGG)
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