Aktenzeichen 9 U 301/23 Bau e

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OLG München: Urteil vom 21.11.2023

Rechtsmißbrauch, Prozeßführungsbefugnis, Honoraransprüche, Vergütungsvereinbarung, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Kostenentscheidung, Außerordentliche Kündigung, Verkürzung der Verjährung, Abwendungsbefugnis, Bauhandwerkersicherheit, Einstweiliges Verfügungsverfahren, Ersparte Aufwendungen, Verjährungsbeginn, Hemmung der Verjährung, Verjährung von Ansprüchen, Zusätzlicher Vergütungsanspruch, Rechtsprechung des BGH, Verjährungshemmung, Schlußrechnung, Fehlende Aktivlegitimation

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