Aktenzeichen 33 W (pat) 22/11

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNYFZ4G5Y2ZLR67F8

Verknüpfte Entscheidungen

Bundespatentgericht: Beschluss vom 11.12.2012

Markenbeschwerdeverfahren – "Frutasol/FRUTASOL" – absolute Warenunähnlichkeit – keine Verwechslungsgefahr – Anwendung der Übergangsvorschrift des § 165 Abs. 2 MarkenG

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