Aktenzeichen III ZR 154/12

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RCNYFG73MGJ47BXM3N

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 11.07.2013

Ausführungsanordnung für einen Enteignungsbeschluss zur Verwendung von Grundstücksteilen zum Straßenbau: Aufschiebende Wirkung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung; Eintritt der angestrebten Rechtsänderung und Beginn der Verwendungsfrist

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