Aktenzeichen 2 U 2751/19

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RCNYF5ASYBGAL834BA

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OLG Nürnberg: Urteil vom 16.06.2021

Bebauungsplan, Leistungen, Gemeinde, Festsetzungen, Berufung, Befreiung, Bebauung, Werkleistung, Planung, Leistungserbringung, Honorar, Bauvoranfrage, Bauvorhaben, Architektenvertrag, Festsetzungen des Bebauungsplans, baulichen Nutzung, Art der baulichen Nutzung

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