Aktenzeichen 6 Sa 448/20

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RCNYEVGL6WUY2L6NXE

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LArbG Nürnberg: Urteil vom 15.06.2021

Coronavirus, SARS-CoV-2, Arbeitsvertrag, Italien, Arbeitnehmer, Tarifvertrag, Krankenversicherung, Arbeitgeber, Versetzung, Krankenkasse, Arbeitsleistung, Auswahlverfahren, Ermessensentscheidung, Inhaltskontrolle, Auswahlentscheidung, Tarifvertragsparteien, billigem Ermessen, deutsches Recht, private Krankenversicherung

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