Aktenzeichen AN 9 S 20.00187

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNYEVDQ5S853K3NQF

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VG Ansbach: Entscheidung vom 16.04.2020

Unterscheidung bauplanrechtiches und wasserrechtliches Rücksichtsnahmegebot - Hochwasserschutz kein Bestandteil des baurechtlichen Rücksichtsnahmegebotes

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