Aktenzeichen NotZ (Brfg) 13/14

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ECLI:
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RCN:
RCNYEFVUVS8L3G82ZT

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 20.07.2015

Verwaltungsrechtliche Notarsache: Erbringung von notariellen Dienstleistungen unter englischem Siegel in Deutschland durch einen nach dem Recht von England und Wales bestellten Notary Scrivener und ehemals deutschen Notar

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