Aktenzeichen 1 StR 525/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2019:191119B1STR525.19.0
RCN:
RCNYDF7S4PZQNZQ6FR

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 19.11.2019

Strafverurteilung wegen Beihilfe zum Betrug: Voraussetzungen der Einziehung von Taterträgen bei dem Gehilfen

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