Aktenzeichen 2 StR 28/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:010322B2STR28.22.0
RCN:
RCNYCYGJB9H8FXZKG3

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 01.03.2022

Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Anforderungen an die Begründung der für die Unterbringung erforderlichen hinreichend konkreten Erfolgsaussicht

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