Aktenzeichen VIII ZR 223/09

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RCNYBES5UPDXP27K3J

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 28.04.2010

Duldungspflicht des Anschlussnehmers hinsichtlich der Inanspruchnahme seines Grundstücks für die Verlegung von Elektrizitätsleitungen: Auswahlermessen des Elektrizitätsversorgungsunternehmens bei gleichwertig möglicher Inanspruchnahme von privatem und öffentlichem Grundeigentum

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