Markenbeschwerdeverfahren – „BTK“ (Wortmarke) / „TBK“ (Wortmarke) – Einrede der Nichtbenutzung – Benutzung der angegriffenen Marke in leicht veränderter Form – durchschnittliche Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke - Verwechslungsgefahr im tenorierten Umfang
Öffnen