Aktenzeichen 22 O 680/15

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNYASYJMDG39XVX9Z

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LG Memmingen: Urteil vom 19.11.2015

Ein Sachmangel liegt auch dann vor, wenn das Werk nicht den anerkannten Regeln der Technik entsprich

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