Aktenzeichen Ws 952/21

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RCN:
RCNYAF6XWN9CUGHJLR

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OLG Nürnberg: Entscheidung vom 02.11.2021

Freiheitsstrafe, Verletzung, Sperrwirkung, Beteiligung, Generalstaatsanwaltschaft, Pflichtverletzung, Verbreitung, Strafbefehl, Amtspflichtverletzung, Auslegung, Einstellung, Ermessen, Amt, Stellungnahme, Gelegenheit zur Stellungnahme, unentschuldigtes Fernbleiben, Entscheidung in der Hauptsache

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