Aktenzeichen V ZR 10/11

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RCNYA93QXAYPFJ5HEB

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 21.10.2011

Grundbuchverfahrensrecht: Erlöschen einer im Servitutenbuch einer württembergischen Gemeinde eingetragenen und nicht auf das neue Grundbuchblatt übertragenen Dienstbarkeit infolge Außerkrafttretens der von der GBO abweichenden landesrechtlichen Vorschriften

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