Aktenzeichen 7 C 7/11

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RCNY9KQ6P8XG2FRD2N

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Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 07.08.2012

Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage; Freistellungserklärung nach § 15 Abs. 2 Satz 2 BImSchG; Nachbarschutz

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