Aktenzeichen 27 U 5002/22

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RCN:
RCNY8VTPDNYYED9Y5T

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OLG München: Entscheidung vom 24.10.2022

Schadensersatzanspruch, Berufung, Sittenwidrigkeit, Fahrzeug, Bescheid, Verwaltungsakt, Kaufvertrag, Haftung, Verwaltungsverfahren, Beweislast, Mangel, Software, Staatsanwaltschaft, Kraftfahrt-Bundesamt, Darlegungs und Beweislast, juristischen Person, billigend in Kauf

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