Aktenzeichen 6 B 37/10

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNY7MYCM455QT2LLA

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 02.02.2011

Allgemeine Studiengebühr; grundsätzliche Bedeutung; Revisibilität; "legal facts"

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