Aktenzeichen 4 C 2/18, 4 C 3/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2019:090519U4C2.18.0
RCN:
RCNY774YUFKJNQJKAZ

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Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 09.05.2019

Inhalt einer Rechtsbehelfsbelehrung nach § 58 Abs. 1 VwGO; Vorlagepflicht an den Gemeinsamen Senat

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