Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtswahrnehmungsgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Versagung von Verfahrenskostenhilfe trotz ungeklärter Rechtslage - Geltendmachung von Kindesunterhalt im Eilverfahren - Zur Frage der Bedarfsdeckung durch Berufsausbildungsbeihilfe - Gegenstandswertfestsetzung
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