Aktenzeichen I ZR 197/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:111018BIZR197.17.0
RCN:
RCNY6Q7DMMT7KMAKBU

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 11.10.2018

Wettbewerbswidrige Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel: Angabe einer bestimmten Wirkung des Produkts ohne Benennung des dafür kausalen Inhaltsstoffs

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