Aktenzeichen V ZR 39/11

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RCN:
RCNY6GFW836C8SPZYU

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 28.10.2011

Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit der Beschlussanfechtungsklage bei Einreichung der Eigentümerliste erst in zweiter Instanz

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