Aktenzeichen 1 BvR 393/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2018:rk20180430.1bvr039318
RCN:
RCNY67MPVSVZJ7XNWW

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 30.04.2018

Nichtannahmebeschluss: Vorrang der ehrenamtlichen Einzelvormundschaft vor der Amtsvormundschaft (§ 1791b Abs 1 S 1 BGB) gilt nur bzgl geeignetem Einzelvormund - vorliegend keine Verletzung von Grundrechten des betroffenen Kindes (Art 2 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG iVm Art 6 Abs 2 S 2 GG) durch familiengerichtliche Bestimmung des Jugendamtes als Amtsvormund anstatt des Verfahrenspflegers als Einzelvormund

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