Aktenzeichen 5 StR 202/11

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNY67J253YS5ACP8R

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 22.06.2011

Bemessung der Jugendstrafe: Schwere der Schuld und Erziehungszweck

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