Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Missbräuchlichkeit der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde bei Falschangaben über entscheidungserhebliche Umstände (hier: Datum der Bekanntgabe der angegriffenen fachgerichtlichen Entscheidung) - Unzulässigkeit mangels hinreichender Darlegung der Fristwahrung (§ 93 Abs 1 S 1 BVerfGG) - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 1000 Euro zu Lasten der Bevollmächtigten des Beschwerdeführers
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