Aktenzeichen V ZR 338/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:061218BVZR338.17.0
RCN:
RCNY5SY899CQXVVGVE

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 06.12.2018

Wohnungseigentumssache: Beschwer des Beklagten nach gerichtlicher Feststellung des Bestehens eines Sondernutzungsrechts eines anderen Wohnungseigentümers; Beschwer des Klägers bei abgewiesener Klage auf Einräumung eines Sondernutzungsrechts

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