Aktenzeichen IX ZA 35/10

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RCNY56NPMBXVN9K4YH

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 30.09.2010

Restschuldbefreiungsverfahren: Anwendbarkeit des Insolvenzrechtsänderungsgesetzes bei verzögerter Aufhebung des Insolvenzverfahrens in einem Altfall

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