Aktenzeichen 1 BvR 596/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20200707.1bvr059617
RCN:
RCNY4YBWGYF5R3KA2M

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Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 07.07.2020

Stattgebender Kammerbeschluss: Zivilgerichtliche Kostenentscheidung unter Nichtberücksichtigung wesentlichen Parteivortrags verletzt Gehörsanspruch (Art 103 Abs 1 GG) - Gegenstandswertfestsetzung

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