Aktenzeichen I ZR 87/11

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RCNY4P9GMME88ZX5NF

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 13.06.2012

Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Sekundäre Darlegungslast des Frachtführers bei Abhandenkommen von Teilen des Transportgutes aus einem geöffneten und wiederverschlossenen Karton; Rechtzeitigkeit eines Hinweises auf den ungewöhnlich hohen Wert transportierter Weinflaschen

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