Aktenzeichen 3 StR 146/13

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ECLI:
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RCN:
RCNY4N9FG95DWBXX4R

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 12.12.2013

Betrug und Untreue: Eigenmächtige Vornahme einer Gehaltserhöhung unter Umgehung der zuständigen Entscheidungsträger; pflichtwidriges Verschweigen eines Anspruchs als Untreuehandlung; Rücktritt vom versuchten Betrug bei bereits erfolgter zutreffender Information des Getäuschten; Vermögensbetreuungspflicht des Vergütungsempfängers in eigenen Gehaltsangelegenheiten

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