Aktenzeichen IX ZB 251/10

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RCNY4N4TZ9ZG2VBY8H

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 05.05.2011

Insolvenzeröffnungsverfahren: Rechtsschutzbedürfnis für Insolvenzantrag eines Gläubigers bei dinglicher Sicherung seiner Forderung

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