Aktenzeichen 8 W (pat) 331/06

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNY35R8JW4P46ZJXA

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 01.03.2011

Patenteinspruchsverfahren – "Bearbeitungsstation" - Patent wird im Einspruchsverfahren in veränderter Fassung verteidigt - Zulässigkeit dieser Fassung ist ohne Beschränkung auf die Widerrufsgründe zu prüfen - zur Anpassung von Beschreibungen/Zeichnungen im Einspruchsverfahren – Erfordernis der Prüfung der formalrechtliche Zulässigkeit der geänderten Fassung – Rückgriff auf formalrechtliche Anmeldebestimmungen – zur Verteidigung des Patents mit beschränkter Fassung

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