Aktenzeichen RN 6 S 21.2119

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RCN:
RCNY2YU8C8DBBA2P2H

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VG Regensburg: Entscheidung vom 29.10.2021

Abgrenzung bauplanungsrechtlicher Innenbereich zu Außenbereich, faktisches Mischgebiet, Gemengelage, Ortsrand, Bebauungszusammenhang, trennende Wirkung, typisierende Betrachtungsweise, Gebot der Rücksichtnahme, Gebietserhaltungsanspruch, Baulücke, störender Gewerbebetrieb, Interessenabwägung

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