Aktenzeichen 8 C 14/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2019:061119U8C14.18.0
RCN:
RCNY2Q2MDAECUPSGBP

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Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 06.11.2019

Isolierte Aufhebung angefochtener Nebenbestimmungen nur bei Rechtmäßigkeit des verbleibenden Verwaltungsaktes

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