Aktenzeichen VI ZR 35/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:151122UVIZR35.20.0
RCN:
RCNXZMPQL3CX28ST4P

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 15.11.2022

Deliktische Haftung eines Automobilherstellers gegenüber einem Gebrauchtwagenkäufer in einem sog. Dieselfall: Anforderungen an die Darlegung eines konkreten Verantwortlichen, der Sittenwidrigkeit und eines Schadens

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