Aktenzeichen 4 StR 284/14

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RCNXZDRF2MPBG7Q6CR

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 19.11.2014

Strafverfahren wegen schweren Bandendiebstahls: Abgrenzung zwischen Tateinheit und Tatmehrheit bei Mittäterschaft an einer Deliktsserie; Annahme der Begehung einer Handlung bei fehlender Feststellbarkeit der Anzahl der die Taten fördernden Handlungen

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