Aktenzeichen 1 StR 26/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2019:280219B1STR26.19.1
RCN:
RCNXYYRSTWC3HP8CTG

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 28.02.2019

Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Aufrechterhaltung von Einziehungsanordnungen

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