Aktenzeichen V ZB 80/13

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 16.07.2014

Zurückschiebungshaftsache: Aufhebung bzw. Rechtswidrigkeitsfeststellung für die Haftanordnung bei unterbliebener Aushändigung des Haftantrags; Behebung von Begründungsmängeln des Haftantrages durch Tatsachenermittlung des Gerichts

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