Aktenzeichen 3 U 81/22

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RCNXY5NYE582AJCVVY

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OLG Nürnberg: Urteil vom 23.08.2022

Kaufvertrag, Widerrufsrecht, Leistungen, Vertragsschluss, Kaufpreis, Rechtsanwaltskosten, Annahmeverzug, Fahrzeug, Berufung, Widerruf, Gesamteindruck, Fernabsatz, Zahlung, Ware, Zug um Zug, Kosten des Rechtsstreits, verbindliche Bestellung

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