(Bestimmung des maßgeblichen Zugangsfaktors nach § 77 Abs 3 S 2 SGB 6 bei der Berechnung einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach Umwandlung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen - Erhöhung des Zugangsfaktors der Folgerente nach § 77 Abs 3 S 3 Nr 2 SGB 6 für nicht in Anspruch genommene Entgeltpunkte der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit)
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