Aktenzeichen 1 StR 76/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:050417B1STR76.17.0
RCN:
RCNXXHQBUKY59FSUFZ

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 05.04.2017

Jugendstrafsache: Berücksichtigung des Erziehungsgedankens bei Verhängung einer Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld

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