Keine Revisionszulassung wegen Einwendungen gegen die Richtigkeit der Steuerschätzungen, Hinzuschätzung in Form eines Sicherheitszuschlags; Bilanzberichtigung nur bei unrichtigem Bilanzansatz, fehlerhafte gewinnneutrale Einbuchung einer Verbindlichkeit; Vorliegen einer Divergenz
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