Aktenzeichen 1 BvL 8/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2022:lk20220331.1bvl000821
RCN:
RCNXWCEHM5ZATUWJQY

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Bundesverfassungsgericht: Kammerbeschluss vom 31.03.2022

Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs 1 VBVG - Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Norm nicht hinreichend dargelegt

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