Aktenzeichen 5 Qs 172/21

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNXVU3Q6TFBE6HL8Q

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LG Regensburg: Entscheidung vom 17.08.2021

Beiordnung, Beschwerde, Verteidiger, Pflichtverteidiger, Staatsanwaltschaft, Einziehung, Angeklagte, Mitwirkung, Aufhebung, Wertersatz, Voraussetzungen, Schriftsatz, verwerfen, Vorlage, Schwere der Tat, sofortige Beschwerde, notwendige Verteidigung

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