(Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Prozess- statt Sachurteil - Subsidiarität eines Feststellungsantrags - entscheidungserheblicher Zeitpunkt bei einer Klage gegen einen GdB-Herabsetzungsbescheid nach Heilungsbewährung - Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der letzten Verwaltungsentscheidung bei Anfechtungsklage - Berücksichtigung nachträglicher Änderungen nur bei Umstellung der Klage auf ein Verpflichtungsbegehren - Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - tatsachenrichterliche Aufgabe - Sachverständiger als Gehilfe des Gerichts - Heranziehung von ärztlichem Fachwissen nur im Rahmen der Feststellung der einzelnen Gesundheitsstörungen - Sachverständigenanhörung - nachträgliche Rüge der Verletzung des Fragerechts - Erforderlichkeit der Darlegung möglicher entscheidungserheblicher Antworten auf der Grundlage der Rechtsauffassung des Gerichts - Übertragung der Entscheidung auf den Berichterstatter nach § 153 Abs 5 SGG - keine Begründungspflicht - gerichtliches Ermessen - Darlegung von Ermessensfehlern)
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