Aktenzeichen III ZR 99/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2023:300323BIIIZR99.22.0
RCN:
RCNXVK57Y7FTSMBPER

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 30.03.2023

Zuständigkeit des Bayerischen Obersten Landesgerichts für Nichtzulassungsbeschwerden: Überwiegender Schwerpunkt des Rechtsstreits in der Anwendung von Rechtsnormen aus dem Landesrecht Bayerns

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