Aktenzeichen 8 ZB 23.1613

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RCNXVK2MZCNLA6UN7D

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VGH München: Entscheidung vom 18.03.2024

Berufungszulassung (abgelehnt), öffentliche Einrichtung zur Abwasserbeseitigung, Unterlassung der Einleitung von Niederschlagswasser, Dimensionierung der Abwassereinrichtung, Verpflichtung des Anschlussnehmers zum Schutz gegen Rückstau

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